Alle Erkrankungen und Verletzungen heilen mit Folgen aus, die entsprechend ihres Schweregrades für den Patienten mehr oder weniger spürbar sind. Gutachten und Atteste werden durch den Chirurgen in der Regel im Zusammenhang mit Unfällen und deren Folgen erstellt. Auch auf Ihren Wunsch hin kann ein Gutachten oder Bericht angefertigt werden.
Gutachten
Feststellung der Minderung der Gebrauchsfähigkeit oder der Invalidität.
Feststellung des Grades einer Behinderung
Feststellung eines Unfallzusammenhanges
Feststellung einer Berufserkrankung
Feststellung der Belastbarkeit im Rahmen der Berufsfindung
Befund- und Verlaufsberichte
Darstellung des gesamten Behandlungsverlaufes ohne Einschätzung der Invalidität
Atteste und Bescheinigungen
Bestätigung einer Erkrankung oder Verletzung gegenüber Dritten (Schulen, Vereine, Fitness - Studio)
Anmerkung zur ärztlichen Schweigepflicht
Alle ärztlichen Aussagen gegenüber Dritten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Der Auftraggeber von Gutachten, sowie Befund- und Verlaufsberichten muss die vom Patienten unterschriebene Einverständniserklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht vorlegen. Atteste werden in der Regel dem anfordernden Patienten übersandt, eine Einverständnis muss nicht erteilt werden, der Patient kann über seine Daten frei verfügen.
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